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16. August 2009
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Abgeordneten Stünker u.a.
beschlossen (abrufbar im
Internet unter
www.dnoti.de bei Gesetzesänderungen/Familienrecht). Somit
wurden endlich
die Voraussetzungen und die Bindungswirkung von Patientenverfügungen
gesetzlich geregelt.
Die lange diskutierte und geforderte Rechtsicherheit ist nunmehr
geschaffen worden. Die
bisher durch die Rechtsprechung geprägte Rechtslage bezüglich
Fortwirkung, Bindungswirkung
und Genehmigungsbedarf ist gesetzlich verankert worden. Außer der
Schriftform wurden keine
weiteren formellen Anforderungen zur Wirksamkeit normiert.
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